Für die Bewohner des Eckhauses in der Donnersbergerstraße 42/Ecke Wilderich-Lang-Straße ist ein Albtraum Wirklichkeit geworden: Am Montag, den 14. Februar 2005, sind Teile ihres Wohnhauses in sich zusammengebrochen.
In der Fassade zur Donnersbergerstraße hin klafft nun ein zwei Stockwerke großes Loch. Im Inneren des stark beschädigten Altbaus sind nur noch Trümmer zu sehen. Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt, da sich die Bewohner der eingestürzten Wohnungen zum Unglückszeitpunkt nicht im Haus aufhielten. Die Donnersbergerstraße wurde rund um das einsturzgefährdete Gebäude abgesperrt und ist derzeit nur noch über den Gehweg der gegenüberliegenden Seite passierbar.
Zwei mächtige Gerüste aus dicken Holzbalken stützen das äußert labile Gebäude jetzt auf beiden Seiten zur Straße hin ab. Als wahrscheinlichste Ursache für den Einsturz in dem Neuhauser Mietshaus gelten nach dem Stand der Dinge die seit einigen Monaten in dem Haus stattfindenden Sanierungsmaßnahmen. Für die Renovierung war das Haus zum Teil ausgehöhlt worden, um neue Wände und Decken einzuziehen. Bewohner berichten davon, dass sich seit der Sanierung die Böden geneigt hätten. Dass eine Erschütterung durch die Bauarbeiten für die Tiefgarage im südlichen Bereich der Donnersbergerstraße für den Einsturz verantwortlich war, wird von den Spezialisten der Münchner Poizei derzeit für wenig wahrscheinlich gehalten. Auch eine Gasverpuffung sei auszuschließen. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundertausend Euro.
Ein Gutachten soll nun der Unglücksursache auf den Grund gehen. Die Bewohner der eingestürzten Wohnungen haben durch das Unglück ihre gesamte Habe verloren haben und stehen nun buchstäblich obdachlos da. Leider werden sie erst wenn die Schuldfrage geklärt worden ist Schadensanspruch stellen können. Bis dahin sind sie auf die Mithilfe ihrer Nachbarn angewiesen, bei denen sie fürs Erste untergekommen sind. Für die zahlreichen Bewohner von Altbauten in der Münchner Innenstadt besteht jedoch kein Grund zur Sorge, dass sich ein derartiges Unglück auch in ihrem Gebäude ereignen könnte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Pfusch bei den Sanierungsmaßnahmen die Ursache für den Einsturz ist, wirft dies aber ernsthafte Fragen auf, ob es zulässig sein darf, dass Häuser bewohnt bleiben, während tragende Gebäudeteile renoviert werden. Dass in diesem Fall keine Menschen zu Schaden kamen, kann eigentlich nur als Wunder bezeichnet werden.
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